Die DRC-Zuchtordnung für Flat-Coated Retriever: Was Elterntiere erfüllen müssen

Flat-Coated Retriever freudig im Wasser

Wer sich intensiver mit dem Flat-Coated Retriever beschäftigt, stößt früher oder später auf die Zuchtordnung des Deutschen Retriever Clubs, kurz DRC. Für angehende Züchterinnen und Züchter ist sie die verbindliche Grundlage jeder Wurfplanung. Aber auch für Welpeninteressenten lohnt sich ein Blick hinein, denn die Zuchtordnung legt fest, welche gesundheitlichen, charakterlichen und körperlichen Voraussetzungen die Elterntiere eines DRC-Wurfes erfüllen müssen.

Warum es eine eigene Zuchtordnung für den Flat-Coated Retriever gibt

Die Zuchtordnung für den Flat-Coated Retriever steht nicht für sich allein. Sie ergänzt das internationale Zuchtreglement der Fédération Cynologique Internationale (FCI), die Zuchtordnung des Verbands für das Deutsche Hundewesen und die rasseübergreifende Zwingerordnung des DRC.

Während diese Regelwerke den allgemeinen Rahmen vorgeben, enthält die Zuchtordnung die Bestimmungen, die speziell für den Flat-Coated Retriever gelten.

Das erklärte Zuchtziel des DRC ist ein wesenssicherer, gesunder und leistungsfähiger Flat-Coated Retriever, der dem FCI-Rassestandard entspricht. Die Gesundheitsuntersuchungen, Prüfungen und Formwertbeurteilungen sollen gemeinsam dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen.

Wer darf im DRC züchten?

Nicht nur die Hunde müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, auch für ihre Eigentümer gelten klare Regeln. Züchter im DRC müssen grundsätzlich mindestens 18 Jahre alt sein, seit mindestens einem Jahr Mitglied im DRC sein, die erforderlichen Seminare und Genehmigungen nachweisen und die weiteren Vorgaben der DRC-Zwingerordnung erfüllen.

Wer mit einer Hündin züchten möchte, benötigt unter anderem einen international geschützten Zwingernamen und eine vom DRC besichtigte und genehmigte Zuchtstätte. Für den Zwingernamenschutz ist außerdem der Besuch eines DRC-Neuzüchterseminars erforderlich.

Auch der Eigentümer eines Deckrüden gilt im Sinne der DRC-Ordnungen als Züchter. Bei der Beantragung der Zuchtzulassung für den ersten Deckrüden muss ebenfalls die Teilnahme an einem DRC-Neuzüchterseminar nachgewiesen werden. Zucht im organisierten Rahmen ist damit bewusst kein spontanes Vorhaben. Sie setzt Wissen, Vorbereitung und die Bereitschaft voraus, sich an verbindliche Vorgaben zu halten.

Das Herzstück: die Zuchtzulassung

Bevor ein Flat-Coated Retriever im DRC zur Zucht eingesetzt werden darf, benötigt er eine gültige Zuchtzulassung. Dafür muss der Hund sämtliche vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen.

Es reicht also nicht, dass ein Hund besonders schön aussieht, gute Prüfungsergebnisse besitzt oder gesundheitlich in einem einzelnen Bereich hervorragend beurteilt wurde. Entscheidend ist das Gesamtpaket aus Gesundheit, Wesen, Leistungsfähigkeit und rassetypischem Erscheinungsbild.

Hüftgelenksdysplasie

Die Hüftgelenke des Hundes müssen offiziell geröntgt und von einem durch den DRC bestellten Gutachter beurteilt werden. Die Röntgenaufnahmen dürfen frühestens nach Vollendung des ersten Lebensjahres angefertigt werden.

Für eine Zuchtzulassung werden folgende Befunde anerkannt:

  • HD A1 oder A2: frei
  • HD B1 oder B2: Grenzfall
  • HD C1 oder C2: leicht, mit Zuchtauflage

Flat-Coated Retriever mit mittlerer oder schwerer Hüftgelenksdysplasie, also HD D oder HD E, sind von der Zucht ausgeschlossen. Ein Hund mit leichter HD darf nur mit einem Flat-Coated Retriever verpaart werden, der als HD-frei oder HD-Grenzfall beurteilt wurde.

Ellenbogendysplasie

Auch die Ellenbogengelenke werden frühestens nach Vollendung des ersten Lebensjahres offiziell geröntgt und begutachtet. Zulässig sind:

  • ED-frei
  • ED-Grenzfall
  • ED Grad I: leicht, mit Zuchtauflage

Hunde mit ED Grad II oder ED Grad III sind von der Zucht ausgeschlossen. Ein Flat-Coated Retriever mit ED Grad I darf ausschließlich mit einem Hund verpaart werden, der ED-frei ist oder als ED-Grenzfall beurteilt wurde.

Erbliche Augenkrankheiten und Goniodysplasie

Für die Zuchtzulassung ist eine Augenuntersuchung durch einen vom DRC zugelassenen Tierarzt erforderlich. Der erste anerkannte Befund muss nach Vollendung des ersten Lebensjahres erhoben werden und besitzt nach der aktuellen Ordnung lebenslange Gültigkeit. Zusätzlich muss jeder Hund einmalig auf eine Kammerwinkelanomalie, die sogenannte Goniodysplasie, untersucht werden.

Von der Zucht ausgeschlossen werden unter anderem Hunde mit bestimmten Befunden bei:

  • progressiver Retinaatrophie beziehungsweise Retinadegeneration, kurz PRA
  • bestimmten erblichen Kataraktformen
  • totaler Retinadysplasie
  • hochgradiger Goniodysplasie

Bei PRA gelten besonders strenge Vorgaben. Von der Zucht ausgeschlossen sind außerdem direkte Nachkommen eines an PRA erkrankten Hundes, die Eltern eines an PRA erkrankten Hundes sowie bekannte PRA-Anlageträger.

Bei bestimmten weniger schwerwiegenden Augenbefunden kann eine Zuchtzulassung mit Auflage ausgesprochen werden. In diesem Fall muss der gewählte Zuchtpartner hinsichtlich des entsprechenden Befundes frei sein.

Welche Anforderungen gelten für das Gebiss?

Ein Zuchthund soll ein vollständiges Scherengebiss besitzen. Ein Zangengebiss ist mit einer Auflage zulässig. In diesem Fall muss der Zuchtpartner ein Scherengebiss haben. Als Zangengebiss gilt dabei nur ein Gebiss, bei dem alle Schneidezähne in Zangenstellung stehen.

Bis zu zwei fehlende Zähne werden toleriert. Dabei darf es sich jedoch nicht um folgende Zähne handeln:

  • P4
  • M1
  • C beziehungsweise Fangzähne

Erhebliche Zahnfehler sowie deutliche Kieferanomalien mit Vor- oder Rückbiss gehören zu den zuchtausschließenden Fehlern.

Der Flat muss auch seine Arbeitsanlagen zeigen

Der Flat-Coated Retriever ist ursprünglich ein Apportier- und Jagdhund. Seine Arbeitsfreude, Führigkeit und Wesensfestigkeit gehören deshalb ebenso zum Zuchtziel wie Gesundheit und Aussehen.

Für die Standardzucht muss ein Hund grundsätzlich zwei unterschiedliche anerkannte Prüfungen erfolgreich absolviert haben. Dazu zählen unter anderem:

  • Jugendprüfung für Retriever, kurz JP/R
  • Jagdliche Anlagensichtung der Retriever, kurz JAS/R
  • Arbeitsprüfung mit Dummies in der Anfängerklasse
  • bestandener Workingtest des DRC in der Anfängerklasse
  • DRC-Begleithundeprüfung beziehungsweise eine anerkannte BH/VT
  • bestandener Wesenstest des DRC

Bei der JAS/R gelten zusätzliche Vorgaben zur Aufnahme von Haar- und Federwild, zur Wasserfreude und gegebenenfalls zur Durchführung eines empfohlenen Wesenstests.

Alternativ kann bereits eine einzelne höherwertige Prüfung den geforderten Leistungsnachweis erbringen. Dazu gehören die Arbeitsprüfung mit Dummies in der Fortgeschrittenen- oder Offenen Klasse sowie eine anerkannte Brauchbarkeitsprüfung oder Jagdeignungsprüfung für Feld, Wasser und Nachsuche.

Für die jagdliche Leistungszucht und die spezielle jagdliche Leistungszucht gelten weitergehende Anforderungen. Welche Prüfungen dafür anerkannt werden, ist in einer zusätzlichen DRC-Prüfungsliste festgelegt.

Flat-Coated Retriever Hündin apportiert einen Dummy
Die DRC-Zuchtordnung für Flat-Coated Retriever: Was Elterntiere erfüllen müssen 1

Warum ist der Nachweis der Schussfestigkeit erforderlich?

Jeder Zuchthund muss einen anerkannten Nachweis der Schussfestigkeit erbringen. Die Prüfung muss von einem entsprechend qualifizierten Richter durchgeführt werden. Der Schuss wird in einem isolierten Vorgang ohne Beutereiz und mit einem Kaliber von mindestens sechs Millimetern abgegeben.

Je nach Prüfungssystem muss der Hund mindestens mit „schussempfindlich“ oder mit „bestanden“ beurteilt worden sein. Dabei handelt es sich um die offiziellen Bewertungsbezeichnungen der jeweiligen Prüfungsordnung.

Die Formwertbeurteilung

Gesundheit und Arbeitsleistung allein genügen nicht. Ein Zuchthund muss auch dem Rassestandard des Flat-Coated Retrievers entsprechen. Dafür nimmt der Hund an einer DRC-Formwertbeurteilung teil. Diese wird durch einen vom VDH zugelassenen Zuchtrichter oder einen vom DRC anerkannten Formwertrichter durchgeführt.

Für die reguläre Zuchtzulassung muss mindestens die Bewertung „sehr gut“ erreicht werden. Ein Hund mit der Formwertnote „gut“ kann ausnahmsweise zur Zucht zugelassen werden, wenn er zusätzlich eine Retrievergebrauchsprüfung, kurz RGP, bestanden hat. Er muss dann mit einem Partner verpaart werden, der mindestens mit „sehr gut“ bewertet wurde beziehungsweise die entsprechenden Anforderungen für ausländische Hunde erfüllt.

Das Mindestalter für die Formwertbeurteilung beträgt zwölf Monate. Die Beurteilung darf bis zu zweimal wiederholt werden.

DNA-Profil und DNA-Einlagerung

Für jeden Flat-Coated Retriever, der zur Zucht zugelassen werden soll, muss ein DNA-Profil über das vom DRC beauftragte Partnerlabor erstellt werden. Als Probe kann ein Backenabstrich oder EDTA-Blut verwendet werden. Die Identität des Hundes muss bei der Probenentnahme durch eine berechtigte Person kontrolliert und bestätigt werden.

Zusätzlich gelten die rasseübergreifenden Regelungen des DRC-DNA-Projekts. Für Zuchthunde sind eine DNA-Einlagerung und die Erstellung eines ISAG-2020-Profils vorgeschrieben.

Für jeden Welpen aus einem DRC-Wurf, dessen Verpaarung nach dem 1. Januar 2026 stattgefunden hat, müssen ebenfalls DNA eingelagert und ein ISAG-2020-Profil erstellt werden. Dadurch können Abstammungen genetisch abgesichert und Proben für spätere wissenschaftliche Untersuchungen erhalten werden.

Weitere Gründe für einen Zuchtausschluss

Neben den bereits genannten Gesundheitsbefunden führt die Zuchtordnung weitere Merkmale auf, die eine Zuchtzulassung ausschließen können. Dazu gehören:

  • das Fehlen eines oder beider Hoden im Hodensack
  • Entropium
  • Ektropium
  • fortschreitender Netzhautschwund
  • erhebliche Zahnfehler und Kieferanomalien
  • auffällige Pigmentfehler
  • starke Abweichungen von der im FCI-Standard vorgesehenen Größe

Der DRC kann eine bereits erteilte Zuchtzulassung in schwerwiegenden Fällen auch nachträglich vorübergehend oder endgültig entziehen. Das kann beispielsweise relevant werden, wenn später bedeutsame erbliche Erkrankungen innerhalb der nahen Verwandtschaft eines Zuchthundes bekannt werden.

Wann dürfen Hündin und Rüde erstmals zur Zucht eingesetzt werden?

Für den ersten Deckakt gelten beim Flat-Coated Retriever folgende Mindestalter:

  • Hündin: 24 Monate
  • Rüde: 15 Monate

Entscheidend ist jeweils das Alter am Tag des Deckaktes. Mit Vollendung des achten Lebensjahres scheidet eine Hündin aus der Zucht aus. Für Rüden ist keine obere Altersgrenze festgelegt. Unabhängig vom Alter müssen selbstverständlich eine gültige Zuchtzulassung und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sein.

Wie viele Würfe darf eine Hündin haben?

Eine Flat-Coated-Retriever-Hündin darf grundsätzlich höchstens drei Würfe haben. Ein vierter Wurf kann auf Antrag durch die zuständige Zuchtkommission genehmigt werden, wenn die Hündin in ihren ersten drei Würfen insgesamt nicht mehr als 17 Welpen gewölft hat. Zusätzlich muss die obere Altersgrenze eingehalten werden.

Bei der Entscheidung können unter anderem folgende Informationen über die bisherigen Nachkommen berücksichtigt werden:

  • Vollhodigkeit der Rüden
  • HD- und ED-Ergebnisse
  • Leistungsnachweise

Innerhalb von zwölf Monaten darf eine Hündin höchstens einen Wurf aufziehen. Der Zeitraum wird vom Decktag des vorherigen Wurfes an berechnet. Nach einem zweiten Kaiserschnitt ist die Hündin von der weiteren Zucht ausgeschlossen.

Auch für die Anzahl der Würfe in einer Zuchtstätte gelten Grenzen

In einem Zwinger dürfen unabhängig von der gezüchteten Retrieverrasse höchstens drei Würfe pro Kalenderjahr fallen. Gleichzeitig dürfen maximal zwei Würfe aufgezogen werden.

Bis zur abgeschlossenen Aufzucht des dritten Wurfes darf ein neuer Züchter grundsätzlich noch keine zwei Würfe gleichzeitig aufziehen. Erst danach wird beurteilt, ob die räumlichen Voraussetzungen der Zuchtstätte für die gleichzeitige Aufzucht von zwei Würfen ausreichen.

Was bedeutet die Zuchtordnung für Welpeninteressenten?

Für Welpeninteressenten ist die Zuchtordnung ein hilfreiches Prüfraster. Sie zeigt, welche Untersuchungen, Prüfungen und Bewertungen hinter der Zuchtzulassung der Elterntiere stehen sollten. Bei der Suche nach einem DRC-Welpen kannst du beispielsweise nach folgenden Punkten fragen:

  • Besitzen beide Elterntiere eine gültige Zuchtzulassung?
  • Welche HD- und ED-Befunde liegen vor?
  • Wie lauten die Ergebnisse der Augen- und Goniodysplasie-Untersuchungen?
  • Welche Prüfungen haben die Elterntiere bestanden?
  • Welchen Formwert haben sie erhalten?
  • Gibt es Zuchtauflagen, die bei der Verpaarung berücksichtigt werden mussten?
  • Liegen die vorgeschriebenen DNA-Profile vor?

Die Zuchtzulassung ist allerdings keine Garantie dafür, dass jeder Welpe sein gesamtes Leben lang gesund bleibt. Auch bei sorgfältiger Auswahl können Erkrankungen auftreten. Die Vorgaben schaffen jedoch einen kontrollierten Rahmen, in dem bekannte Risiken berücksichtigt und zuchtrelevante Daten dokumentiert werden.

Fazit: Hinter einem DRC-Wurf steckt viel Vorarbeit

Bis ein Flat-Coated Retriever im DRC zur Zucht eingesetzt werden darf, muss er zahlreiche Voraussetzungen erfüllen. Hüften, Ellenbogen und Augen werden untersucht, das Gebiss und das Exterieur beurteilt, Arbeitsanlagen und Wesen geprüft sowie Schussfestigkeit und DNA-Profil nachgewiesen. Auch für die Züchter, die Zuchtstätte, die Wurfplanung und den Einsatz der Hündin gelten verbindliche Regeln.

Die Zuchtordnung ist deshalb weit mehr als ein bürokratisches Dokument. Sie zeigt, wie viele Überlegungen, Untersuchungen und Prüfungen einer verantwortungsvoll geplanten Verpaarung vorausgehen. Für Züchter ist sie die verbindliche Grundlage ihrer Arbeit. Für Welpeninteressenten bietet sie die Möglichkeit, Zuchtentscheidungen besser nachzuvollziehen und bei der Welpensuche gezielter nachzufragen.

Dieser Beitrag gibt den Stand der DRC-Zuchtordnung für Flat-Coated Retriever vom 21. März 2026 und der DRC-Zwingerordnung vom 25. Januar 2026 vereinfacht wieder. Maßgeblich sind immer die aktuell auf der Internetseite des Deutschen Retriever Clubs veröffentlichten Originaldokumente.

Quellen

  • Deutscher Retriever Club e. V.: Zuchtordnung für Flat-Coated Retriever, Fassung vom 21. März 2026.
  • Deutscher Retriever Club e. V.: Zwingerordnung für alle Rassen, Fassung vom 25. Januar 2026.
  • Deutscher Retriever Club e. V.: Informationen zu zuchtrelevanten Gesundheitsuntersuchungen und anerkannten Gutachtern.




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